Batteriegesetz Deutschland (BattG)
Das Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus in Deutschland zur Registrierung und Rücknahme. Dieser Überblick erklärt die wesentlichen Anforderungen.
Was regelt das Batteriegesetz?
Das Batteriegesetz (BattG) setzt die europäische Batterierichtlinie in deutsches Recht um. Es gilt für alle, die Batterien, Akkumulatoren oder Knopfzellen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen – ob als eigenständige Produkte oder eingebaut in anderen Geräten.
Batterietypen nach BattG
| Batterietyp | Beispiele | Pflichten |
|---|---|---|
| Gerätebatterien | AA-, AAA-Batterien, Knopfzellen, Akkus für Smartphones | Registrierung, Rücknahme, Mengenmeldung |
| Fahrzeugbatterien | KFZ-Starterbatterien, E-Bike-Akkus | Registrierung, Rücknahme, besondere Kennzeichnung |
| Industriebatterien | Industrieakkus für Maschinen, Notstromsysteme | Registrierung, individuelle Rücknahmesysteme |
BattG-Registrierungsprozess
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Rücknahmesystem wählen
Wahl eines zugelassenen Rücknahmesystems für Gerätebatterien (z. B. GRS Batterien, Rebat) oder des ear-Systems.
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Registrierung durchführen
Online-Registrierung beim gewählten System. Dabei werden Unternehmens- und Produktdaten erfasst.
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Produkte kennzeichnen
Batterien und Akkus müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und ggf. mit Schadstoffsymbolen gekennzeichnet werden.
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Mengenmeldung abgeben
Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Batteriemengen beim Umweltbundesamt.
Zuletzt aktualisiert: · DNGOnline.de Redaktion
Häufige Fragen: Batteriegesetz Deutschland
Was ist das Batteriegesetz (BattG)?
Das Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Hersteller und Importeure von Batterien, Akkumulatoren und Knopfzellen in Deutschland zur Registrierung, Rücknahme und Entsorgung. Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung ear oder bei einem kollektiven Rücknahmesystem wie GRS Batterien.
Gilt BattG nur für separate Batterien oder auch für Produkte mit eingebauten Akkus?
Das BattG gilt sowohl für separate Batterien und Akkus als auch für Produkte, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten. Wer also ein Elektrogerät mit eingebautem Akku verkauft, unterliegt sowohl WEEE (ElektroG) als auch dem Batteriegesetz.
Muss ich mich für Batterien extra registrieren, wenn ich schon WEEE-registriert bin?
Grundsätzlich ja. WEEE-Registrierung (ear) und BattG-Registrierung sind getrennte Verfahren. Wenn Ihr Produkt sowohl ein Elektrogerät als auch Batterien enthält, sind in der Regel beide Registrierungen erforderlich.
Gilt BattG auch für ausländische Unternehmen?
Ja, das Territorialprinzip gilt. Ausländische Unternehmen, die Produkte mit Batterien in Deutschland in Verkehr bringen, unterliegen grundsätzlich dem Batteriegesetz.
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