Verpackungsgesetz Deutschland

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Hersteller und Händler, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, zur Registrierung und zur Beteiligung an einem dualen System. Diese Seite gibt einen strukturierten Überblick – ohne Rechtsberatung.

Was regelt das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG), seit 1. Januar 2019 in Kraft, regelt die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland. Es basiert auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility): Wer Verpackungen in den Markt bringt, trägt Mitverantwortung für deren Entsorgung.

Die zwei Pflichten im Überblick

1. LUCID-Registrierung

Kostenfreie Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Sie erhalten eine eindeutige LUCID-Nummer.

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2. Systembeteiligung

Kostenpflichtige Beteiligung an einem zugelassenen dualen System. Die Kosten hängen von Art und Menge der Verpackungen ab.

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Wer ist betroffen?

  • Online-Händler, die nach Deutschland liefern (auch aus dem Ausland)
  • Amazon-Händler (Seller Central DE)
  • Shopify-, Etsy-, eBay- und TikTok-Shop-Betreiber
  • Hersteller und Importeure physischer Produkte
  • Unternehmen, die Serviceverpackungen verwenden (z. B. Versandkartons, Luftpolster)

Welche Verpackungsarten sind betroffen?

VerpackungsartBeispielePflicht
VerkaufsverpackungenProduktverpackung, die beim Endkunden verbleibt✓ Ja
UmverpackungenSekundärverpackung, z. B. Schrumpffolie✓ Ja
VersandverpackungenKartons, Luftpolsterumschläge, Füllmaterial✓ Ja
ServiceverpackungenTüten, Verpackungen an der Verkaufsstelle✓ Ja
TransportverpackungenPaletten, reine B2B-TransportverpackungenSonderregelungen

Schritte zur Compliance

  1. Verpackungsmengen erfassen

    Ermitteln Sie Art und Menge Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (Gewicht in kg, aufgeteilt nach Material: Papier, Kunststoff, Glas, etc.).

  2. Bei LUCID registrieren

    Kostenfreie Registrierung unter lucid.verpackungsregister.org. Sie erhalten eine LUCID-Registrierungsnummer.

  3. Duales System wählen

    Wählen Sie einen zugelassenen Systembetreiber und melden Sie Ihre Verpackungsmengen an. Die Lizenzkosten sind von Menge und Material abhängig.

  4. Mengen jährlich aktualisieren

    Die Mengenmeldungen müssen regelmäßig (mindestens jährlich) aktualisiert werden. Vollständigkeitserklärungen können je nach Mengen erforderlich sein.

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Zuletzt aktualisiert: · DNGOnline.de Redaktion

Häufige Fragen zum Verpackungsgesetz

Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit 2019 die gesetzliche Grundlage für die Produktverantwortung im Bereich Verpackungen in Deutschland. Hersteller und Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen sind verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) zu registrieren und sich an einem dualen System (Verpackungslizenz) zu beteiligen.

Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?

Grundsätzlich jeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringt – also auch ausländische Online-Händler, die nach Deutschland liefern, Amazon-Händler, Shopify-Shops und andere E-Commerce-Anbieter. Ausnahmen gelten nur für sehr geringe Mengen, sollten aber im Einzelfall geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen LUCID-Registrierung und Verpackungslizenz?

LUCID ist das öffentliche Register, in dem Sie sich kostenfrei registrieren und Ihre LUCID-Nummer erhalten. Die Verpackungslizenz (Systembeteiligung) ist hingegen kostenpflichtig und erfolgt bei einem zugelassenen dualen System (z. B. Lizenzero, Activate, Der Grüne Punkt, Interseroh). Beide Schritte sind erforderlich.

Was passiert, wenn ich das Verpackungsgesetz nicht einhalte?

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro. Zudem können Online-Marktplätze wie Amazon Händler ohne gültige LUCID-Nummer vom Verkauf ausschließen. Eine proaktive Compliance ist daher empfehlenswert.

Gilt das Verpackungsgesetz auch für ausländische Unternehmen?

Ja. Das Territorialprinzip gilt: Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, unterliegt dem VerpackG – unabhängig vom Unternehmenssitz. Ausländische Unternehmen sollten die Anforderungen von einem auf deutsches Umweltrecht spezialisierten Berater prüfen lassen.

⚠️ Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung DNGOnline.de ist ein unabhängiges Informationsportal. Die bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch qualifizierte Steuerberater, Rechtsanwälte oder sonstige Fachleute. Angaben können je nach Einzelfall variieren und sollten stets professionell geprüft werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Verpackungsgesetz ist Teil der Compliance-Anforderungen beim Markteintritt: Gesamtüberblick: Compliance und Markteintritt Deutschland →
Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine Informationen. Ob und welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Produkt, Vertriebsmodell und Unternehmenssitz ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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