EPR für ausländische Unternehmen in Deutschland

Wer aus dem Ausland nach Deutschland verkauft, ist grundsätzlich von deutschen EPR-Pflichten betroffen. Dieser Überblick erklärt die wesentlichen Anforderungen für Nicht-DE-Unternehmen.

Das Territorialprinzip: Warum ausländische Unternehmen betroffen sind

Das deutsche Verpackungsgesetz und die damit verbundenen EPR-Regelungen gelten für alle, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen – unabhängig vom Unternehmenssitz. Das bedeutet: Ein chinesisches, amerikanisches, britisches oder niederländisches Unternehmen, das Produkte nach Deutschland liefert, ist grundsätzlich betroffen.

EPR-Bereiche für ausländische Unternehmen

EPR-Bereich Gesetz Produktkategorie Registrierung bei
Verpackungen VerpackG Alle verpackten Produkte LUCID + duale Systeme
Elektrogeräte (WEEE) ElektroG Elektro-/Elektronikprodukte ear-System
Batterien / Akkus BattG Produkte mit Batterien/Akkus Stiftung ear / GRS etc.

Besonderheiten für Nicht-EU-Unternehmen

  • Möglicherweise Bevollmächtigter mit DE-Sitz für LUCID erforderlich
  • Nachweis der Unternehmensdaten ggf. in beglaubigter Übersetzung
  • Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland kann zusätzlich erforderlich sein
  • Bestimmte Plattformen (Amazon DE) erzwingen die Compliance aktiv

EPR und Plattformen: Was passiert ohne Registrierung?

Amazon prüft aktiv, ob Händler eine gültige LUCID-Nummer haben. Ohne diese können Händler vom deutschen Marktplatz ausgeschlossen werden. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Bußgelder durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister sind möglich.

Zuletzt aktualisiert: · DNGOnline.de Redaktion

Häufige Fragen: EPR für ausländische Unternehmen

Gilt EPR Deutschland auch für Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland?

Grundsätzlich ja. Das Territorialprinzip des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gilt für alle, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen – unabhängig vom Unternehmenssitz. Auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland verkaufen, sind grundsätzlich betroffen.

Brauche ich einen deutschen Bevollmächtigten für die EPR-Registrierung?

Für Nicht-EU-Unternehmen kann ein Bevollmächtigter mit Sitz in Deutschland für die LUCID-Registrierung und die Systembeteiligung erforderlich sein. EU-Unternehmen können sich in der Regel direkt registrieren. Die genauen Anforderungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Wie läuft die EPR-Registrierung für ein ausländisches Unternehmen ab?

Grundsätzlich genauso wie für deutsche Unternehmen: LUCID-Registrierung (lucid.verpackungsregister.org) und Systembeteiligung bei einem dualen System. Zusätzlich können für ausländische Unternehmen besondere Nachweise oder ein Bevollmächtigter erforderlich sein.

Gilt EPR nur für Verpackungen oder auch für andere Produkte?

EPR in Deutschland gilt für Verpackungen (Verpackungsgesetz), Elektrogeräte (WEEE / ElektroG) und Batterien (BattG). Jeder Bereich hat eigene Registrierungspflichten.

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