Homeoffice Deutschland–Niederlande: Steuerliche Risiken & Regelungen

Grenzüberschreitendes Homeoffice schafft steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Komplexität. Wir erläutern die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Das Kernproblem: Wo findet Arbeit statt?

Im internationalen Steuerrecht gilt grundsätzlich: Arbeit wird dort besteuert, wo sie physisch ausgeübt wird. Arbeitet jemand 3 Tage in den Niederlanden und 2 Tage im deutschen Homeoffice, entstehen potenziell Steuerpflichten in beiden Ländern.

Für Arbeitgeber entsteht zusätzlich das Risiko, durch das Homeoffice eines Mitarbeiters eine steuerliche Betriebsstätte im anderen Land zu begründen.

Steuerliche Fragen für Arbeitnehmer

  • Aufteilung des Einkommens nach Arbeitstagen im jeweiligen Land
  • Steuerpflicht im Wohnstaat auf im Wohnstaat ausgeübte Arbeit
  • Progressionsvorbehalt in Deutschland auf ausländische Einkünfte
  • Steuererklärungspflichten möglicherweise in beiden Ländern
  • Doppelbesteuerungsrisiko und Anrechnung nach DBA

Sozialversicherung: Das 25%-Prinzip

EU-Verordnung 883/2004 bestimmt die Sozialversicherungszuordnung. Für Arbeitnehmer mit Telearbeit gilt:

Homeoffice-Anteil im WohnstaatSozialversicherung gilt in
Unter 25% Beschäftigungsstaat (NL oder DE)
25% oder mehr Wohnstaat
Bis 49,9% (Telearbeitsabkommen) Beschäftigungsstaat möglich (wenn Antrag gestellt)

Quelle: EU-VO 883/2004, EU-Telearbeitsrahmenabkommen 2023. Einzelfall prüfen.

Betriebsstättenrisiko für Arbeitgeber

Wenn ein Mitarbeiter regelmäßig im Homeoffice im anderen Land arbeitet und dabei wesentliche Tätigkeiten für den Arbeitgeber ausübt, kann dies eine Betriebsstätte begründen. Das hat Steuerpflichten des Arbeitgebers im anderen Land zur Folge.

Insbesondere relevant: Mitarbeiter mit Abschlussvollmacht, leitende Angestellte oder Mitarbeiter, die strategische Entscheidungen von zu Hause aus treffen.

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Häufige Fragen zu Homeoffice & grenzüberschreitender Steuer

Kann Homeoffice in Deutschland eine Betriebsstätte für meinen niederländischen Arbeitgeber begründen?

Das ist möglich und wird von deutschen und niederländischen Finanzbehörden zunehmend diskutiert. Eine Betriebsstätte kann entstehen, wenn der Mitarbeiter regelmäßig von zu Hause aus arbeitet und das Homeoffice de facto als Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers genutzt wird. Die konkrete Einschätzung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Wo wird mein Lohn besteuert, wenn ich teilweise im Homeoffice arbeite?

Grundsätzlich wird Arbeitslohn in dem Staat besteuert, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Homeoffice-Tage im Wohnstaat können also dazu führen, dass ein Teil des Einkommens dort steuerpflichtig ist. Das DBA Deutschland–Niederlande und die praktischen Regelungen der Steuerbehörden beider Länder sind hier maßgeblich. Eine Aufteilung des Einkommens kann erforderlich werden.

Gilt das EU-Telearbeits-Rahmenabkommen für mich?

Das EU-Rahmenabkommen zur Telearbeit (in Kraft seit Juli 2023) betrifft die Sozialversicherungszuordnung für Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend im Homeoffice arbeiten. Es ermöglicht unter bestimmten Bedingungen, dass die Sozialversicherung im Beschäftigungsstaat verbleibt, auch wenn bis zu 49,9% im Wohnstaat gearbeitet wird. Für steuerliche Fragen gilt das Abkommen nicht. Deutschland und die Niederlande haben das Abkommen ratifiziert.

Was muss ich als Arbeitgeber bei Homeoffice-Mitarbeitern im anderen Land beachten?

Als Arbeitgeber müssen Sie potenziell das Betriebsstättenrisiko prüfen, die Sozialversicherungszuordnung klären, lokale Arbeitsrechtspflichten beachten und ggf. die Lohnsteuerabzugspflicht im anderen Staat erfüllen. Die konkreten Pflichten hängen vom Umfang der Homeoffice-Tätigkeit und der Organisationsstruktur ab.

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